
Wussten Sie, dass es ab 1.7. 2012 gemäß Brandschutzverordnung in Rheinland-Pfalz Pflicht ist, alle Gebäude mit Rauchwarnmeldern zu versehen? So ist die Gesetzeslage:
Gemäß der Landesbauordnung sind folgende Räume auszustatten: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure über die Fluchtwege führen.
Für maximale Sicherheit empfiehlt die DIN 14676 die Überwachung von Wohnräumen oder Räumen ähnlicher Nutzung wie zum Beispiel Arbeitszimmer.
Handeln Sie jetzt und sprechen Sie uns an! Wir informieren Sie über alle wichtigen Hintergründe, beraten Sie und helfen Ihnen bei der Auswahl der für Ihren Wohnraum passende Rauchwarnmelder.
⇒ Tel: 0 72 71/5 15 02


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TAG DES RAUCHMELDERS: AN JEDEM
FREITAG, DEN DREIZEHNTEN!
An jedem Freitag, den 13. wird der bundesweite „Tag des Rauchmelders“ ausgerufen.
Aber nicht nur an diesem Tag kann jeder für sich und andere Verantwortung übernehmen, indem er Rauchmelder installiert – zumal der Gesetzgeber vorschreibt, ab dem 1.7.2012 alle Gebäude mit Rauchwarnmelder auszustatten… mehr
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