Wussten Sie, dass es seit 1.7. 2012 gemäß Brandschutzverordnung in Rheinland-Pfalz Pflicht ist, alle Gebäude mit Rauchwarnmeldern zu versehen? So ist die Gesetzeslage:
Gemäß der Landesbauordnung sind folgende Räume auszustatten: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure über die Fluchtwege führen.
Für maximale Sicherheit empfiehlt die DIN 14676 die Überwachung von Wohnräumen oder Räumen ähnlicher Nutzung wie zum Beispiel Arbeitszimmer.
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Schutz vor Rauch in Wohnungen mit geringer Wohnfläche.
Der Genius Plus X, ebenfalls Testsieger, ist ein funkvernetzbarer Rauchwarnmelder, geeignet für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Leichte
Störungen wie Batterieschwäche melden beide bei Tage, damit niemand bei Nacht gestört wird.
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