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RAUCHWARNMELDER: PFLICHT FÜR ALLE SEIT 2012

Wussten Sie, dass es seit 1.7. 2012 gemäß Brandschutzverordnung in Rheinland-Pfalz Pflicht ist, alle Gebäude mit Rauchwarnmeldern zu versehen? So ist die Gesetzeslage:

Gemäß der Landesbauordnung sind folgende Räume auszustatten: Schlafräume, Kinderzimmer und Flure über die Fluchtwege führen.

Für maximale Sicherheit empfiehlt die DIN 14676 die Überwachung von Wohnräumen oder Räumen ähnlicher Nutzung wie zum Beispiel Arbeitszimmer.

Handeln Sie jetzt und sprechen Sie uns an! Wir informieren Sie über alle wichtigen Hintergründe, beraten Sie und helfen Ihnen bei der Auswahl der für Ihren Wohnraum passende Rauchwarnmelder.

⇒ Tel: 0 72 71/5 15 02

Metzger Brandschutzservice GmbH : : Ziegelstraße 29 : : 76751 Jockgrim : : Tel.: 0 72 71/5 15 02 : : Fax: 0 72 71/53 15
Schlafende Frau am Morgen mit Bildtext: Sicher, im Notfall hätte er sie geweckt. (Rauchmelder. Gut, dass es sie gibt)

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DIE NEUE GENERATION DER RAUCHWANRMELDER

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Der Genius Plus X, ebenfalls Testsieger, ist ein funkvernetzbarer Rauchwarnmelder, geeignet für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Leichte
Störungen wie Batterieschwäche melden beide bei Tage, damit niemand bei Nacht gestört wird.

Wir beraten Sie gerne, persönlich oder telefonisch unter 0 72 71/5 15 02